Die clevere Schadenabwicklung fängt mit dem richtigen Kfz-Gutachter an!

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Kaskogutachten

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Kaskogutachten

Ein Kaskogutachten wird erforderlich, wenn die eigene Versicherung einen Teil- oder Vollkaskoschaden regulieren muss. Das ist der Fall, wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben, ein Elementarschaden vorliegt oder der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann, weil er beispielsweise Unfallflucht begangen hat.

Profitieren Sie von der Erfahrung und Expertise eines kompetenten Gutachters und beauftragen Sie das Team von Reinert & Kollegen mit der Erstellung des Kaskogutachtens:

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Hilfe bei der Schadenabwicklung

Selbst verschuldete Schäden zählen ebenso zu den Kaskoschäden wie Unfallschäden, bei denen der Unfallgegner nach einer Unfallflucht nicht zu ermitteln ist oder der Schaden durch einen Einbruch entstanden ist. Außerdem gehören Schäden durch Vandalismus, Wildschäden, Elementarschäden (Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel) sowie Glasschäden zu den Kaskoschäden, für die Ihre eigene Versicherung zuständig ist.

Anders als bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter keinen Anspruch auf ein Unfallgutachten von einem selbst gewählten Kfz-Gutachter. Die eigene Versicherung übernimmt die Schadensregulierung und ist somit weisungsberechtigt. Sprechen Sie Ihr Vorhaben mit der Versicherung ab, bevor Sie einen Sachverständigen mit der Erstellung des Kaskogutachtens beauftragen. Benötigen Sie weitere Informationen zum Thema Kaskogutachten oder eine Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht? Wir stellen gerne den Kontakt zu einem unserer Partner her.

Unfallgutachten

Sie benötigen ein Unfallgutachten nach einem Kaskoschaden? Dann sollten Sie Ihrer Versicherung den Vorschlag unterbreiten, unser renommiertes Sachverständigenbüro mit der Erstellung des Gutachtens zu beauftragen. Ein Unfallgutachten schützt Sie in jedem Fall davor, dass der Kaskoschaden nicht in vollem Umfang erstattet wird. Bei Kaskoschäden wird im Regelfall nur die Reparatur des Fahrzeugs bezahlt. Die Kosten für einen Ersatzwagen werden nicht übernommen. Auf den Ausgleich der Wertminderung oder des Nutzungsausfalls besteht ebenfalls kein Anspruch. Wenn die Versicherung selbst ein Gutachten erstellen lässt und Sie Zweifel daran haben, dass dies den vollen Umfang des Schadens dokumentiert, sollten Sie ein eigenes Gutachten erstellen lassen. Es lohnt sich besonders bei großen Schäden, ein Kaskogutachten auf eigene Kosten erstellen zu lassen.

Reinert & Kollegen Sachverständige

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Wann lohnt sich ein Gegengutachten?

Ein Gegengutachten zum Kaskogutachten Ihrer Versicherung ist immer sinnvoll, wenn Sie berechtigte Zweifel haben, dass das vorliegende Gutachten den Kaskoschaden vollumfänglich widerspiegelt. Wir werden ein detailliertes Gutachten anfertigen, das den Schaden genau dokumentiert und mit dem sich bei einer juristischen Auseinandersetzung Ihre Chancen erhöhen, die Forderungen durchzusetzen. Leider passiert es häufig, dass die Gutachter der Versicherungsgesellschaften die Schadenshöhe zu niedrig bemessen.

Im schlimmsten Fall weigert sich die Versicherung, die Rechnung der Reparaturwerkstatt in vollem Umfang zu bezahlen. Mit einem Gegengutachten können Sie beweisen, dass die Reparatur erforderlich war und so Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Benötigen Sie die Unterstützung eines renommierten Gutachters, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen? Dann nehmen Sie jetzt mit dem kompetenten Team des Sachverständigenbüros Reinert & Kollegen Kontakt auf.

Lohnt sich ein Gutachten auf eigene Kosten?

Es hängt wesentlich von der Schadenshöhe ab, ob ein Kaskogutachten, das Sie selbst bezahlen müssen, empfehlenswert ist. Bei einem umfangreichen Schaden, beispielsweise nach einem Wildunfall, dessen Regulierung mehrere Tausend Euro kostet, ist ein eigenes Gutachten sinnvoll – bei einem Marderschaden, der günstig behoben werden kann, weniger. Bei kleineren Schäden kommt es üblicherweise nicht zu Konflikten mit der Kaskoversicherung. In vielen Fällen zeigt sich die Versicherung bei größeren Schäden jedoch kulant und akzeptiert den Vorschlag des Versicherten, einen bestimmten Gutachter zu beauftragen. In diesen Fällen übernimmt Ihre Kaskoversicherung die Bezahlung des Gutachtens. Haben Sie noch weitere Fragen zum Thema Unfallgutachten? Dann nehmen Sie jetzt mit unserem Serviceteam Kontakt auf.

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