BAFA-Förderung von gebrauchten Elektroautos
Ein Anruf genügt ...
BAFA-Förderung von gebrauchten Elektroautos
Für eine BAFA-Förderung für Gebrauchtwagen muss einiges beachtet werden! Das Bundesamt für Elektrofahrzeuge, kurz BAFA bietet nicht nur eine Förderung für nagelneue Elektroautos an. Der Umweltbonus ist also in vielen Fällen auch für gebrauchte E-Autos erhältlich. Nicht nur Elektroautos, sondern auch „Plug-in-Hybride“ fallen unter diese Kategorie. Letztere nutzen den Verbrennungsmotor und Steckdose zum Aufladen.
Wir erstellen für Sie gerne ein Gutachten zur BAFA-Förderung. Überlassen Sie diese wichtige Aufgabe den kompetenten Kfz-Sachverständigen von Reinert & Kollegen:
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Langjährige Erfahrung im Rahmen der Gutachtenerstellung
Innerhalb 48 Stunden zum BAFA-Gutachten
Wir ermitteln den Fahrzeugneupreis rückwirkend
Für die Erstellung eines BAFA-Gutachtens starten wir eine VIN-Abfrage auf Basis der Fahrzeugidentnummer. So können wir als Kfz-Sachverständige die darin verbaute Ausstattung identifiziert werden und können so den exakten Listenneupreis rückwirkend bestimmen bzw. ermitteln. Somit geben wir Ihnen das richtige Handwerkzeug an die Hand, um die BAFA-Prämie bzw. Förderung beantragen zu können. Mit der von uns ausgestellten Urkunde haben Sie einen wichtigen Schritt in Richtung BAFA-Förderung von gebrauchten Elektroautos getan.
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Was muss beachtet werden, um den Umweltbonus zu erhalten?
Der entsprechende Antrag muss zunächst gestellt und anschließend bewilligt werden. Bevor Sie jedoch den Antrag stellen, sollten Sie sicherstellen, dass ein Förderungsanspruch besteht. Für welche Elektroautos erhalten Sie nun die Umweltprämie?BAFA-Liste: förderfähige Elektrofahrzeuge
Keine doppelte Förderung von Elektroautos
Zunächst einmal wird ein Fahrzeug nicht zweimal gefördert. Hat das jeweilige Fahrzeug bereits den Umweltbonus erhalten, wird es nicht noch einmal gefördert. Auch vorangegangene staatliche Förderungen aus anderen Ländern müssen ausgeschlossen werden. Zudem wird nicht beim Kauf gefördert, sondern bei der Zweitzulassung.
Welche Fristen müssen beachtet werden, um die BAFA-Förderung zu erhalten
Das Fahrzeug muss ein sogenannter „Junger Gebrauchter“ sein. Die Erstzulassung des Elektrofahrzeuges darf maximal 12 Monate, also ein Jahr gegolten haben. Sie kann länger her sein, wichtig ist jedoch, dass das Fahrzeug nur zu dieser Zeitspanne unter der Erstzulassung gefahren ist. Hierbei ist es irrelevant, ob diese in Deutschland oder in einem anderen Land der EU erfolgt ist. Achten Sie jedoch darauf, dass das früheste Datum der Erstzulassung der 05.11.2019 sein muss. Ältere Erstzulassungen fallen leider heraus. Den Antrag können Sie erst stellen, wenn die Zweitzulassung erfolgt ist. Nach diesem Termin haben sie 12 Monate Zeit, den Umweltbonus zu beantragen.
Eine weitere Frist ist die sogenannte „Haltefrist“. Mindestens für ein halbes Jahr, also sechs Monate muss das Fahrzeug vom Käufer gehalten werden. Nachdem das Fahrzeug sechs Monate oder mehr auf Sie zugelassen war, können Sie es wieder weiterverkaufen. Achtung, wird statt dem Kauf geleast, so verlängert sich die Haltefrist auf ein Jahr, also 12 Monate. Dies ist der Fall, wenn die Leasingdauer zwischen 12 Monaten und 23 Monaten liegt. Wird länger geleast, so verdoppelt sich die Haltefrist erneut.
Die Innovationsprämie, welche bei gebrauchten Elektrofahrzeugen gezahlt wird, verdoppelt sich sogar. Hier gelten gleiche Regelungen, die Erstzulassung betreffend. Die Zweitzulassung muss zwischen dem 04.06.2020 und dem 31.12.2022 erfolgt sein. Bis zum 31.12.2022 kann der Zuschuss spätestens beantragt werden.
Die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern ist zu beachten
Damit die Förderung greift, darf das Elektroauto nicht mehr als 15.000 Kilometer an Strecke zurückgelegt haben. Der Kilometerstand am Tag der Besichtigung ist hierbei ausschlaggebend. Diese muss durch einen Kfz-Gutachter erfolgen. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger ist hier vonnöten. Dies gehört zu den Auflagen des BAFA.
Um die Prämie zu erhalten, muss der Kaufpreis stimmen
Mehr als 80 % des damaligen Bruttoanschaffungspreises darf das Elektrofahrzeug nicht kosten, wenn es veräußert wird. Die Sonderausstattung ist hierbei mit inbegriffen. Der Herstelleranteil an dem Umweltbonus muss außerdem abgezogen werden.
Benötige ich die Anschaffungsrechnung für den BAFA-Umweltbonus?
Der Brutto-Listenneupreis muss im Rahmen der BAFA-Förderung nachgewiesen werden. Dementsprechend muss die Anschaffungsrechnung (der damaligen Neuanschaffung) vorgelegt werden. Ist diese nicht vorhanden, muss ein Gutachten ausgestellt werden! Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) und deren offizielle Partner sind ausschließlich berechtigt, diese Gutachten zu erstellen.
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