Die clevere Schadenabwicklung fängt mit dem richtigen Kfz-Gutachter an!

gutachter

E-Mail

info@reinert-kollegen.de

Telefon

07021 / 953 408 0

Nach einem Unfall sollten Sie Ihre Rechte kennen!

Als Geschädigter eines Unfalls sind Sie in der Beweispflicht, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Hier bietet ein freier, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Sicherheit bei einer vollumfänglichen Schadensermittlung. Auch im Rahmen einer gesetzlichen Regelung haben Sie Anspruch auf einen Fachanwalt Ihrer Wahl. Und: Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen!

Sind Sie als Unfallgeschädigter ohne Schuld am Zusammenstoß in einen Unfall verwickelt, dann stehen Ihnen umfangreiche Ansprüche zu. Damit Sie diese Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen können und nicht aus Unkenntnis auf wichtige Details verzichten müssen, sollten Sie sich auf die Expertise eines unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Schadensermittlung verlassen!

Welche Ansprüche habe ich überhaupt als Geschädigter eines Unfalls?

Je nach Schadenshöhe steht Ihnen entweder die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatz durch ein gleichwertiges Fahrzeug zu. Die Schadenshöhe wird im Rahmen eines Haftpflichtgutachtens genau ermittelt. Vor den Gutachterkosten brauchen Sie keine Angst zu haben – denn auch hier muss die gegnerische Versicherung alle Kosten übernehmen. Weiterhin steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung oder die Übernahme von Mietwagenkosten zu. Wurden Sie durch den Unfall verletzt, können Sie Schmerzensgeld einfordern und auf die Übernahme der Heilbehandlungskosten bestehen. Wenn Sie durch den Unfall nicht arbeiten können, steht Ihnen eine entsprechende Entschädigung für den Verdienstausfall zu. Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners übernommen werden.

Nach dem Unfall am besten gleich zum Anwalt

Wenn Sie ohne eigene Schuld in einen Unfall verwickelt werden, ist der Gang zum Anwalt unbedingt anzuraten. Der Jurist ist für Sie als Geschädigter gratis – und schützt Sie vor den stellenweisen dreisten Tricks der Versicherungen. Die Versicherungen kürzen Summen, wo es nur möglich ist – und lassen Sie trotz Unschuld am Unfall gerne auf den Kosten sitzen. Grundsätzlich gilt: Regeln Sie nicht alles selbst und lassen Sie sich auf nichts ein, sollte die gegnerische Versicherung sich noch am Unfallort bei Ihnen melden. Besprechen Sie alles mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und legen Sie gemeinsam die passende Strategie zur Durchsetzung Ihrer Interessen fest.

Den Schaden unabhängig ermitteln lassen

Gerne bieten die gegnerischen Versicherungen einen Sachverständigen an, der den Unfallschaden begutachtet. Dieser vermeintlich aufmerksame Service dient allerdings nur einer Sache: der Kostensenkung für die Versicherung. Beauftragen Sie besser einen eigenen, freien und unabhängigen Gutachter. So können Sie sicher sein, dass die Schadenshöhe exakt und zuverlässig ermittelt wird.

Die oberste Regel: Kontaktieren Sie nicht den gegnerischen Versicherer

Klar, gerade nach einem unverschuldeten Unfall will man so schnell wie möglich alles geregelt haben. Häufig wird umgehend Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen, um die „ganzen Kleinigkeiten“ rund um einen Unfall zu besprechen. Aber Halt!

Die gegnerische Versicherung ist nicht Ihr Partner und erst recht will diese Ihnen nicht helfen. Vielmehr möchte die Versicherung genau eines: Den Schaden so wenig wie nur eben möglich begleichen. Verzichten Sie daher auf jede Kontaktaufnahme und wenden Sie sich zunächst an Ihren Anwalt. Auch wenn Sie wegen vermeintlicher Kleinigkeiten keinen Juristen hinzuziehen wollen, denken Sie immer daran: Der Sachbearbeiter einer Versicherung ist bestens trainiert darauf, bei Entschädigungen zu sparen. Und Ihnen in Sachen rechtlicher Fallstricke wahrscheinlich auch haushoch überlegen.

Weil Sie das gute Recht haben, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen, sollten Sie hierdrauf auf keinen Fall verzichten! Wir beraten Sie gerne ausführlich hinsichtlich Ihrer Rechte als Geschädigter und stellen Ihnen den Kontakt zu kompetenten Anwälten her.

Ihr Experte für UnfallschädenRufen Sie uns jetzt an!